Work regulations for external companies
KROHNE-Betriebsordnung für Fremdfirmen
Diese "Betriebsordnung für Fremdfirmen“ der KROHNE-Messtechnik GmbH, Ludwig- Krohne-Str. 5, 47058 Duisburg, im Folgenden KMT genannt, dient dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer und unserer Mitarbeiter sowie dem Umweltschutz. Die einzelnen Punkte sind im Interesse Ihrer und unserer Mitarbeiter unbedingt einzuhalten.
1.1 Allgemeines
Diese Betriebsordnung ist Vertragsbestandteil bei Aufträgen an Fremdfirmen und somit von diesen sowie all ihren Unterauftragnehmern zu beachten. KMT legt größten Wert auf Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz. Alle einschlägigen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelwerke und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie der folgenden für unser Unternehmen geltenden internen Regelungen, sind von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten.
1.2 Wichtige Telefonnummern
Notruf: | 112 | Feuerwehr und Rettungsdienst |
Unfall: | 0203 301 - 4364 | Produktionsleitung |
Arbeitssicherheit/Brandschutz: | 0203 301 - 4666 | Fachkraft für Arbeitssicherheit |
Betriebsservice: | 0203 301 - 4312 | Leitung Betriebsservice |
Betriebselektriker: | 0203 301 - 4347 | Verantwortliche Elektrofachkraft |
Zentraler Empfang: | 0203 301 - 0 |
2 Beschreibung
2.1 Betreten des Werkes
Der Zutritt ist nur nach Anmeldung bei der Zentrale oder dem Betriebsservice erlaubt. Die Personalien (Name, Firma, Grund des Besuches sowie Mobiltelefonnummer) werden in die Besucherliste aufgenommen. Der Besucherausweis dient zur Identifikation, ist gut sichtbar zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Besucherausweis ist an eine Person gebunden und darf nicht weitergegeben werden. Bei Missbrauch wird dem Ausweisinhaber die Berechtigung für das Betreten des Werkes entzogen
Eine Einfahrt kann nur nach Anmeldung und mit Genehmigung der Zentrale oder dem Betriebsservice erfolgen und ist nur erlaubt, sofern dies für die Durchführung der Arbeit notwendig ist. Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Stellflächen bzw. auf den zugewiesenen Flächen erlaubt. Brandschutztechnische Einrichtungen, Türen sowie Bewegungsflächen der Feuerwehr sind freizuhalten
Auf dem Werksgelände gelten die Vorschriften der StVO. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h
2.2 Anmeldung / Auftragsbeginn / Einweisung
Vor Arbeitsaufnahme des jeweiligen Auftrags ist bei der Anmeldung die Angabe von Arbeitsort, Arbeitsbeginn und Dauer erforderlich. Das Personal verständigt den zuständigen Ansprechpartner
Ihre Begleitperson (Aufsichtsperson) bekommt vom zuständigen Ansprechpartner vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit eine tätigkeitsbezogene Unterweisung auf Verhaltensweisen und mögliche Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Arbeitsbereich
Mögliche Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit auftreten können, sind vorher zu bestimmen und wirksame Maßnahmen zur Unfallverhütung vorzusehen
Für die gründliche Weitergabe dieser Unterweisungen an Ihre Mitarbeiter ist Ihre Aufsichtsperson verantwortlich. Sollten Sie für die Durchführung des Auftrags weitere Unternehmen beauftragen, so sind Sie auch für die Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich
Mit der Arbeit darf erst begonnen werden, wenn die Aufsichtsführung (des Fremdunternehmen) sich davon überzeugt hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind
2.3 Allgemeine Verpflichtungen
Weisen Sie uns auf eventuelle Störungen oder Änderungen des Betriebsablaufes hin. Melden Sie alle Störungen und Unregelmäßigkeiten, die während der Ausführung Ihres Auftrages auftreten
Koordinieren Sie die täglichen Arbeiten mit dem zuständigen Ansprechpartner unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten
Die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel, Werkzeuge und Geräte müssen in arbeitssicherem Zustand sein
Diese sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes unter Verschluss zu bringen oder anderweitig zu sichern, so dass keine Gefahren für Personen oder Sachgegenstände von ihnen ausgehen
Mitarbeiter, die Flurförderzeuge, und / oder Krane betätigen müssen im Besitz einer entsprechenden schriftlichen Erlaubnis sein und diese während ihrer Tätigkeit jederzeit vorzeigen können
Achten Sie darauf, dass Sie bzw. Ihre Mitarbeiter
unbedingt die notwendige persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrillen, Schutzschuhe, Schutzhelme usw.) tragen
nicht infolge Alkoholkonsum, oder anderer berauschender Mittel sich, oder andere bei ihrer Arbeit gefährden. Alkoholkonsum ist auf dem gesamten Gelände verboten. Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Alkoholeinfluss stehen, werden vom Betriebsgelände verwiesen
Informationen über die KMT sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer Genehmigung an Dritte weitergegeben werden
Das Fotografieren, sowie Film- und Tonaufnahmen sind streng verboten
2.4 Innerbetriebliche Sicherheitsbestimmungen
Vorrichtungen zur Unfallverhütung, Verbots-, Warn- und Hinweisschilder dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder unkenntlich gemacht werden
Türen, Durchgänge, Treppen, Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscher, sowie Elektrische Anlagen sind immer frei zu halten
Das Feststellen von Brandschutztüren ist grundsätzlich verboten
Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Anlagen unseres Unternehmens dürfen ohne unsere Erlaubnis nicht benutzt werden
Materiallager und Materialstapel müssen so angelegt werden, dass sie die Arbeitssicherheit, den Produktionsablauf, den Transport und Verkehrsfluss nicht gefährden
Ausschachtungen, Gräben und offenstehende Kanäle, Bodenöffnungen usw. sind überall vorschriftsgemäß zu sichern
Es gilt ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Gelände, ausgenommen hiervon sind die im Außenbereich ausgewiesenen Raucherzonen
Das Betreten der nicht zu Ihrem Einsatzbereich gehörenden Betriebsteile ist im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit verboten. Ausnahmen -soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist, bedürfen der Zustimmung der zuständigen Ansprechperson
Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Geruch sind durch entsprechende Maßnahmen soweit wie möglich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, muss es rechtzeitig dem zuständigem Ansprechpartner angekündigt und abgestimmt werden
Vorfälle, Unfälle, bedrohliche Situationen und Beschädigungen sind umgehend der jeweiligen Ansprechperson der KMT zu melden
2.5 Gefährliche Arbeiten
Gefährliche Arbeiten sind gesondert anzuzeigen und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Betriebsservice und des zuständigen Ansprechpartners. Hierzu gehören besonders
Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Brennen, funkenbildende wie z.B. Flexarbeiten)
Umgang mit Gefahrstoffen
Arbeiten auf Dächern und / oder an Fassaden
Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen
Für die Durchführung jeglicher Heißarbeiten und sonstiger feuergefährlicher Arbeiten ist ein Erlaubnisschein durch unseren Betriebsservice erforderlich. Bei jeder Durchführung von Heißarbeiten ist außerdem eine Brandwache bereitzustellen, welche Funkenflug, eventuell auftretende Schwelbrände usw. überwacht. Der Beginn der Arbeiten ist mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen.
2.6 Verwendung von Gefahrstoffen
Die Verwendung von Gefahrstoffen ist unbedingt zu vermeiden! Ist dies nicht möglich, muss dies dem zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt werden, der dann mit Ihnen die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegt. Auf Anforderung ist uns das EGSicherheitsdatenblatt vorzulegen. Der Verbleib oder die Zwischenlagerung von Gefahrstoffen und derer Reststoffe auf dem Betriebsgelände ist untersagt.
2.7 Brandschutz
Im Falle eines Brandes
ist der Brandmelder zu betätigen und der Notruf Tel. 112 zu wählen
gefährdete Personen sind zu warnen
verletzten Personen helfen, Ersthelfer informieren (Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen weiter)
wenn das Gebäude geräumt werden muss, sind der nächstgelegene Sammelplatz gemäß Flucht- und Rettungsplan aufzusuchen und weitere Weisungen abzuwarten
2.8 Abfallentsorgung
Der Arbeitsplatz ist sauber zu hinterlassen. Die ausführende Firma muss alle Abfälle auf eigene Kosten vom Werksgelände entfernen und entsorgen. Dabei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die kommunalen Satzungen zu beachten. Ausnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten mit der Abteilung Betriebsservice vereinbart werden.
2.9 Kontrollen, Zuwiderhandlungen
Bei Sicherheitsverstößen sind unsere Ansprechpartner berechtigt,
die Einstellungen der Arbeiten bis zur Behebung des Mangels anzuordnen
zuwiderhandelnde Personen von der weiteren Tätigkeit auszuschließen
zu verlangen, dass unsichere Arbeitsmittel sofort vom Gelände entfernt werden
2.10 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Alle Arbeitsunfälle und bedrohliche Situationen sind unverzüglich dem Ansprechpartner zu melden, siehe Punkt 1.2. Unter Schilderung des Vorfalls veranlassen wir sofort die notwendige Hilfe.
2.11 Beendigung / Unterbrechung der Arbeiten
Nach Beendigung der Arbeiten an Gebäuden, Anlagen oder Maschinen ist eine Endabnahme durchzuführen. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass betroffene sicherheitstechnische Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren
Alle liegengebliebenen Teile, Abfallstücke und Materialreste müssen entfernt werden. Die Abfallbeseitigung erfolgt wie unter Punkt 2.8 beschrieben
Länger andauernde Unterbrechungen der Arbeiten sind dem zuständigen Ansprechpartner mitzuteilen
Nach Beendigung der Arbeiten muss sich jeder Betriebsfremde am Empfang abmelden und dort den Besucherausweis hinterlassen
2.12 Datenschutz
Das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen sowie Nutzen von Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse natürlicher Personen unterliegt grundsätzlich den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG). Sie sind verpflichtet gemäß §5 BDSG das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit bei KMT hinaus. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§ 43, 44 BDSG und anderen Strafvorschriften mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Die aus vertraglichen Absprachen ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen werden durch diese Verpflichtung nicht berührt. Diese Verpflichtungserklärung ist Bestandteil des Auftrages.
2.13 Haftung
Fremdfirmen sind verpflichtet von ihnen eingebrachtes Eigentum in geeigneter Weise zu sichern. KMT übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Fahrzeugen, Einrichtungen und sonstigen Eigentumswerten der Fremdfirma, ihrer Beauftragten und ihrer Mitarbeiter.