Work regulations for external companies

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KROHNE-Betriebsordnung für Fremdfirmen

Diese "Betriebsordnung für Fremdfirmen“ der KROHNE-Messtechnik GmbH, Ludwig- Krohne-Str. 5, 47058 Duisburg, im Folgenden KMT genannt, dient dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer und unserer Mitarbeiter sowie dem Umweltschutz. Die einzelnen Punkte sind im Interesse Ihrer und unserer Mitarbeiter unbedingt einzuhalten.

1.1 Allgemeines

Diese Betriebsordnung ist Vertragsbestandteil bei Aufträgen an Fremdfirmen und somit von diesen sowie all ihren Unterauftragnehmern zu beachten. KMT legt größten Wert auf Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz. Alle einschlägigen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelwerke und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie der folgenden für unser Unternehmen geltenden internen Regelungen, sind von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten.

1.2 Wichtige Telefonnummern

Notruf:

112

Feuerwehr und Rettungsdienst

Unfall:

0203 301 - 4364
0203 301 - 4334

Produktionsleitung
Produktionsleitung

Arbeitssicherheit/Brandschutz:

0203 301 - 4666
0203 301 - 4683

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter

Betriebsservice:

0203 301 - 4312
0203 301 - 4333

Leitung Betriebsservice
Stellv. Leiter Betriebsservice

Betriebselektriker:

0203 301 - 4347

Verantwortliche Elektrofachkraft

Zentraler Empfang:

0203 301 - 0

2 Beschreibung

2.1 Betreten des Werkes

Der Zutritt ist nur nach Anmeldung bei der Zentrale oder dem Betriebsservice erlaubt. Die Personalien (Name, Firma, Grund des Besuches sowie Mobiltelefonnummer) werden in die Besucherliste aufgenommen. Der Besucherausweis dient zur Identifikation, ist gut sichtbar zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Besucherausweis ist an eine Person gebunden und darf nicht weitergegeben werden. Bei Missbrauch wird dem Ausweisinhaber die Berechtigung für das Betreten des Werkes entzogen

Eine Einfahrt kann nur nach Anmeldung und mit Genehmigung der Zentrale oder dem Betriebsservice erfolgen und ist nur erlaubt, sofern dies für die Durchführung der Arbeit notwendig ist. Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Stellflächen bzw. auf den zugewiesenen Flächen erlaubt. Brandschutztechnische Einrichtungen, Türen sowie Bewegungsflächen der Feuerwehr sind freizuhalten

Auf dem Werksgelände gelten die Vorschriften der StVO. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h

2.2 Anmeldung / Auftragsbeginn / Einweisung

Vor Arbeitsaufnahme des jeweiligen Auftrags ist bei der Anmeldung die Angabe von Arbeitsort, Arbeitsbeginn und Dauer erforderlich. Das Personal verständigt den zuständigen Ansprechpartner

Ihre Begleitperson (Aufsichtsperson) bekommt vom zuständigen Ansprechpartner vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit eine tätigkeitsbezogene Unterweisung auf Verhaltensweisen und mögliche Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Arbeitsbereich

Mögliche Gefahren, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit auftreten können, sind vorher zu bestimmen und wirksame Maßnahmen zur Unfallverhütung vorzusehen

Für die gründliche Weitergabe dieser Unterweisungen an Ihre Mitarbeiter ist Ihre Aufsichtsperson verantwortlich. Sollten Sie für die Durchführung des Auftrags weitere Unternehmen beauftragen, so sind Sie auch für die Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich

Mit der Arbeit darf erst begonnen werden, wenn die Aufsichtsführung (des Fremdunternehmen) sich davon überzeugt hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind

2.3 Allgemeine Verpflichtungen

Weisen Sie uns auf eventuelle Störungen oder Änderungen des Betriebsablaufes hin. Melden Sie alle Störungen und Unregelmäßigkeiten, die während der Ausführung Ihres Auftrages auftreten

Koordinieren Sie die täglichen Arbeiten mit dem zuständigen Ansprechpartner unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten

Die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel, Werkzeuge und Geräte müssen in arbeitssicherem Zustand sein

Diese sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes unter Verschluss zu bringen oder anderweitig zu sichern, so dass keine Gefahren für Personen oder Sachgegenstände von ihnen ausgehen

Mitarbeiter, die Flurförderzeuge, und / oder Krane betätigen müssen im Besitz einer entsprechenden schriftlichen Erlaubnis sein und diese während ihrer Tätigkeit jederzeit vorzeigen können

Achten Sie darauf, dass Sie bzw. Ihre Mitarbeiter

  • unbedingt die notwendige persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrillen, Schutzschuhe, Schutzhelme usw.) tragen

  • nicht infolge Alkoholkonsum, oder anderer berauschender Mittel sich, oder andere bei ihrer Arbeit gefährden. Alkoholkonsum ist auf dem gesamten Gelände verboten. Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Alkoholeinfluss stehen, werden vom Betriebsgelände verwiesen

Informationen über die KMT sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer Genehmigung an Dritte weitergegeben werden

Das Fotografieren, sowie Film- und Tonaufnahmen sind streng verboten

2.4 Innerbetriebliche Sicherheitsbestimmungen

Vorrichtungen zur Unfallverhütung, Verbots-, Warn- und Hinweisschilder dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder unkenntlich gemacht werden

Türen, Durchgänge, Treppen, Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscher, sowie Elektrische Anlagen sind immer frei zu halten

Das Feststellen von Brandschutztüren ist grundsätzlich verboten

Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Anlagen unseres Unternehmens dürfen ohne unsere Erlaubnis nicht benutzt werden

Materiallager und Materialstapel müssen so angelegt werden, dass sie die Arbeitssicherheit, den Produktionsablauf, den Transport und Verkehrsfluss nicht gefährden

Ausschachtungen, Gräben und offenstehende Kanäle, Bodenöffnungen usw. sind überall vorschriftsgemäß zu sichern

Es gilt ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Gelände, ausgenommen hiervon sind die im Außenbereich ausgewiesenen Raucherzonen

Das Betreten der nicht zu Ihrem Einsatzbereich gehörenden Betriebsteile ist im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit verboten. Ausnahmen -soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist, bedürfen der Zustimmung der zuständigen Ansprechperson

Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Geruch sind durch entsprechende Maßnahmen soweit wie möglich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, muss es rechtzeitig dem zuständigem Ansprechpartner angekündigt und abgestimmt werden

Vorfälle, Unfälle, bedrohliche Situationen und Beschädigungen sind umgehend der jeweiligen Ansprechperson der KMT zu melden

2.5 Gefährliche Arbeiten

Gefährliche Arbeiten sind gesondert anzuzeigen und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Betriebsservice und des zuständigen Ansprechpartners. Hierzu gehören besonders

  • Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Brennen, funkenbildende wie z.B. Flexarbeiten)

  • Umgang mit Gefahrstoffen

  • Arbeiten auf Dächern und / oder an Fassaden

  • Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen

Für die Durchführung jeglicher Heißarbeiten und sonstiger feuergefährlicher Arbeiten ist ein Erlaubnisschein durch unseren Betriebsservice erforderlich. Bei jeder Durchführung von Heißarbeiten ist außerdem eine Brandwache bereitzustellen, welche Funkenflug, eventuell auftretende Schwelbrände usw. überwacht. Der Beginn der Arbeiten ist mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen.

2.6 Verwendung von Gefahrstoffen

Die Verwendung von Gefahrstoffen ist unbedingt zu vermeiden! Ist dies nicht möglich, muss dies dem zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt werden, der dann mit Ihnen die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegt. Auf Anforderung ist uns das EGSicherheitsdatenblatt vorzulegen. Der Verbleib oder die Zwischenlagerung von Gefahrstoffen und derer Reststoffe auf dem Betriebsgelände ist untersagt.

2.7 Brandschutz

Im Falle eines Brandes

  • ist der Brandmelder zu betätigen und der Notruf Tel. 112 zu wählen

  • gefährdete Personen sind zu warnen

  • verletzten Personen helfen, Ersthelfer informieren (Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen weiter)

  • wenn das Gebäude geräumt werden muss, sind der nächstgelegene Sammelplatz gemäß Flucht- und Rettungsplan aufzusuchen und weitere Weisungen abzuwarten

2.8 Abfallentsorgung

Der Arbeitsplatz ist sauber zu hinterlassen. Die ausführende Firma muss alle Abfälle auf eigene Kosten vom Werksgelände entfernen und entsorgen. Dabei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die kommunalen Satzungen zu beachten. Ausnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten mit der Abteilung Betriebsservice vereinbart werden.

2.9 Kontrollen, Zuwiderhandlungen

Bei Sicherheitsverstößen sind unsere Ansprechpartner berechtigt,

  • die Einstellungen der Arbeiten bis zur Behebung des Mangels anzuordnen

  • zuwiderhandelnde Personen von der weiteren Tätigkeit auszuschließen

  • zu verlangen, dass unsichere Arbeitsmittel sofort vom Gelände entfernt werden

2.10 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

Alle Arbeitsunfälle und bedrohliche Situationen sind unverzüglich dem Ansprechpartner zu melden, siehe Punkt 1.2. Unter Schilderung des Vorfalls veranlassen wir sofort die notwendige Hilfe.

2.11 Beendigung / Unterbrechung der Arbeiten

Nach Beendigung der Arbeiten an Gebäuden, Anlagen oder Maschinen ist eine Endabnahme durchzuführen. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass betroffene sicherheitstechnische Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren

Alle liegengebliebenen Teile, Abfallstücke und Materialreste müssen entfernt werden. Die Abfallbeseitigung erfolgt wie unter Punkt 2.8 beschrieben

Länger andauernde Unterbrechungen der Arbeiten sind dem zuständigen Ansprechpartner mitzuteilen

Nach Beendigung der Arbeiten muss sich jeder Betriebsfremde am Empfang abmelden und dort den Besucherausweis hinterlassen

2.12 Datenschutz

Das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen sowie Nutzen von Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse natürlicher Personen unterliegt grundsätzlich den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG). Sie sind verpflichtet gemäß §5 BDSG das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit bei KMT hinaus. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§ 43, 44 BDSG und anderen Strafvorschriften mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Die aus vertraglichen Absprachen ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen werden durch diese Verpflichtung nicht berührt. Diese Verpflichtungserklärung ist Bestandteil des Auftrages.

2.13 Haftung

Fremdfirmen sind verpflichtet von ihnen eingebrachtes Eigentum in geeigneter Weise zu sichern. KMT übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Fahrzeugen, Einrichtungen und sonstigen Eigentumswerten der Fremdfirma, ihrer Beauftragten und ihrer Mitarbeiter.

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