Ex Grundlagen

Der Explosionsschutz als Teilgebiet der Sicherheitstechnik befasst sich mit dem Schutz vor der Gefahr einer Explosionsentstehung und deren Auswirkungen. Für Anlagenbetreiber bedeutet dies, dass alle Schutzmaßnahmen für den integrierten Explosionsschutz nach einer festgelegten Reihenfolge auszuführen sind.

Primärer Explosionsschutz

Unter dem primären Explosionsschutz versteht man Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Explosion durch Verhindern einer explosionsfähigen Atmosphäre in gefahrdrohender Menge und durch gefährliche Staubablagerungen.

Mögliche Schutzmaßnahmen sind: 

  • Änderung an Prozessverfahren

  • Ersatz von brennbaren Stoffen

  • Entzug des Sauerstoffes (Inertisierung)

  • Künstliche Belüftung

  • Geschlossene Systeme

  • Konzentrationsbegrenzung

Sekundärer Explosionsschutz

Bei dem sekundären Explosionsschutz geht es um den Einsatz von Zündschutzarten zur Vermeidung von Zündquellen. Nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten des „Primären Explosionsschutzes“ kann es immer noch Bereiche geben, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt. Hier greift der „Sekundäre Explosionsschutz“. Er befasst sich mit der Einhaltung der Baubestimmungen und den Zündschutzarten von explosionsgeschützten elektrischen und nicht elektrischen Betriebsmitteln, wie z.B. die Messgeräte von KROHNE.

Tertiärer Explosionsschutz

Der „Tertiäre Explosionschutz“ umfasst konstruktive Maßnahmen, die durch Beenden oder Begrenzen die Ausbreitung einer bereits erfolgten Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken.

Mögliche konstruktive Maßnahmen sind:

  • Explosionsfeste Bauweise

  • Explosionsdruckentlastung

  • Explosionsunterdrückung

  • Flammendurchschlagssichere Einrichtungen

Unterscheidung der Ex-Zonen:

Als Grundlage welche Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen, sind explosionsgefährdete Bereiche gemäß ihres Explosionsrisikos in Zonen unterteilt. Die Zuordnung in Ex-Zonen hängt davon ab wo und in welchem Maße ein Explosionsrisiko vorliegt. Die Randbedingungen sind demnach nach ihrer Häufigkeit und Dauer festgelegt. 

  • Gasexplosionsgefährdete Bereiche Zone 0, 1 und 2

  • Staubexplosionsgefährdete Bereiche Zone 20, 21 und 22

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In der Bewertung von Explosionsgefahren wird regelmäßig über die tatsächliche Häufigkeit des Auftretens des einen oder anderen Betriebszustandes diskutiert. Denn für die in der Zonenfestlegung verwendeten Begriffe „ständig“, „gelegentlich“ und „selten“ gibt es keine feste Begriffsdefinition.  

Als Orientierung gilt: Der Normalbetrieb ist der Betrieb der „bestimmungsgemäßen Verwendung“ nach DIN EN 60079-10. In der TRGS 722 werden „betriebliche Störungen“ in den Normalbetrieb eingeschlossen:  

Ständig: Zeitlich gesehen überwiegend (> 50 % der Betriebszeit nach TRGS 722) 

Gelegentlich: Kann in unregelmäßigen Abständen auftreten (< 1 % bis 10 % der Betriebszeit); z. B. Entlüftungen oder Probeentnahmen. 

Selten: Tritt nur störungsbedingt auf (< 1 bis 10 h/a); z. B. Flansche, Verbindungen, Armaturen, Notentspannungen. 

EPL: Geräteschutzniveau (Equipment Protection Level) nach IEC 60079-0 werden Geräte in drei unterschiedliche Schutzniveaus eingestuft.
Die Buchstaben “G” und “D” legen hierbei fest ob das Gerät für den Gas-Ex-Bereich (G) oder für den Staub-Ex-Bereich geeignet sind. 

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