Eichaustausch

Austausch von Kaltwasserzählern am Ende der Eichzeit

  • Austauschmanagement für einen reibungslosen Kaltwasserzähler-Wechsel

  • Bereitstellung eines baugleichen Kaltwasserzählers vor Ablauf der Eichgültigkeit

  • Eichung des Altgeräts oder Lieferung von konformitätsbewertetem Neugerät

  • Für einen kontinuierlichen Messbetrieb ohne Ausfallzeiten

Auf einen Blick

  • Austausch-Service für magnetisch-induktive Wasserzähler
  • Reibungsloser Austausch bei Anmeldung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer

Ihre Herausforderung

Wasserzähler, die nach Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der spezifischen Anforderung MI-001 nach Europäischem Recht in Verkehr gebracht wurden, müssen entsprechend den Anforderungen der Deutschen Eichordnung nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren nachgeeicht werden. Nur dann darf der Wasserzähler weitere 6 Jahre lang für Abrechnungszwecke verwendet werden. Die Nacheichung erfordert den Ausbau des Wasserzählers und die Einsendung zu einem Eichamt. Damit ist eine nicht unerhebliche Ausfallzeit des Messgerätes verbunden.

Unser Service

KROHNE sorgt für einen reibungslosen Eichaustausch : Wir senden unseren Kunden vor Ablauf der Eichgültigkeit einen neuen konformitätsbewerteten Wasserzähler als Austauschgerät zu! Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. Nutzen Sie hierfür unser Online-Serviceformular, das Sie über das „Direkt zur Serviceanfrage“-Feld auf dieser Webseite erreichen.

Ihr Mehrwert

  • Alles aus einer Hand: Von der Nacheichung austauschpflichtiger Altgeräte über die Lieferung von konformitätsbewerten Zweitgeräten bis hin zur zeitgerechten Bereitstellung baugleicher Neugeräte
  • Einhaltung der Eichpflicht für Wasserzähler gemäß europäischer Messgeräterichtlinie (MID 2014/32/EU)
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